Liebe Community,
Heute möchten wir euch einen wichtigen Einblick in die rechtlichen Aspekte der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland geben.

💼 Die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung von Fortpflanzungsmethoden und den Umgang mit Embryonen sind im Embryonenschutzgesetz festgelegt.

Erlaubte Methoden zur künstlichen Herbeiführung einer Schwangerschaft umfassen:
– Übertragung von Spermien des eigenen Partners
– Übertragung von Spermien eines Spenders unter bestimmten Voraussetzungen
– Künstliche Befruchtung mittels IVF oder ICSI
– Übertragung von maximal drei befruchteten Eizellen oder Embryonen pro Zyklus
– Kryokonservierung von Eizellen im Vorkernstadium
– Präimplantationsdiagnostik (PID) unter bestimmten Voraussetzungen

In Deutschland sind bestimmte Methoden nicht erlaubt:
– die Verwendung fremder Eizellen
– Leihmutterschaft
– die Geschlechtsselektion von Spermien
– die Verwendung von Spermien verstorbener Männer
– das Experimentieren an menschlichen Embryonen.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen, den besten Weg zu Ihrem Wunschkind zu finden, immer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 069-80907571 oder per E-Mail unter info@offenbach-kinderwunsch.de