Bayern – Förderung von Kinderwunschbehandlungen für Paare mit Wohnsitz in Bayern
 
SEIT WANN: Seit 1. November 2020
 
WAS WIRD GEFÖRDERT:
Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden.
 
VORAUSSETZUNGEN:
– heterosexuelle Ehepaare oder heterosexuelle Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben
– Beide Partner müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben
– Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben
– das Paar seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern hat
– die Zuwendungsempfänger die sonstigen Voraussetzungen des § 27a SGB V in der jeweils geltenden Fassung erfüllen und
– die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) erfolgt
ZU BEACHTEN IST: dass die Maßnahme nur zuwendungsfähig ist, wenn mit der Behandlung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus einschließlich der medikamentösen Behandlung noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmebeginn zählt der Kauf von Medikamenten bzw. das Einlösen von Rezepten, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind. Dies darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
 
(Quelle) Weitere Infos zur Antragstellung und Auszahlungsbeträgen finden Sie hier: https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/kiwub/index.php